Information des ÖKV zur Heimtiermesse Wien

Wir dürfen uns für Ihre Bereitschaft bei der Haustiermesse Wien bei der ÖKV Rassehundepräsentation (Beginn täglich 13.30 Uhr)  teilzunehmen und uns für das mitnehmen und präsentieren Ihres Hundes schon jetzt recht herzlich bedanken.

Wir möchten Sie jedoch noch vor Ihrem Besuch auf der Wiener Haustiermesse auf die Wiener Tierhalteverordnung § 5 (4) aufmerksam machen:

§ 5 (4) Hunde müssen an öffentlichen Orten, an denen üblicherweise größere Menschenansammlungen stattfinden (zB in Restaurants oder Gasthäusern, in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Geschäftslokalen oder bei Veranstaltungen), jedenfalls mit einem Maulkorb versehen sein. 

Dieser Passus ist zwar keine Neuregelung im Sinne der im Dezember 2018 und Februar 2019 neu in Kraft getretenen Bestimmungen des Wiener Tierhaltegesetzes, es ist aber anzunehmen, dass im Zuge der jüngsten Diskussionen um gefährliche Hunde die Behörde vermehrt Kontrollen durchführen könnte. Wir weisen daher darauf hin, dass Ihre Hunde bei Veranstaltungen (wie etwa Haustiermessen) in Wien einen Maulkorb tragen müssen!! Ausgenommen hiervon sind neben Dienst-, Blindenführhunden udgl. lediglich die Hunde im Zeitraum der eigentlichen Vorführung (Rassehundepräsentation).  

Sollten Sie aus diesem Grund von der Teilnahme an der Rassehundepräsentation absehen haben wir dafür selbstverständlich Verständnis.

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