TSchG-Novelle

Sehr geehrte Präsidentinnen,
sehr geehrte Präsidenten,
liebe Hundefreunde,

die Bundesregierung hat heute das Hundepaket präsentiert. Darin enthalten sind die geplante Hundeausbildungs-Verordnung zur Regelung des Gebrauchshundesports und die Eckpfeiler der Novelle des Tierschutzgesetzes. Bei beiden Vorhaben werden die Empfehlungen und die Expertise des ÖKV berücksichtigt und aufgenommen.

 

Gebrauchshundesport konnte erhalten werden

In der Hundeausbildungs-Verordnung werden die Sofortmaßnahmen des ÖKV verankert, die die Qualität im Gebrauchshundesport weiter erhöhen. Die Eckpunkte der Verordnung sind:

  • Die sogenannte „Schutzhundeausbildung“ wird verboten, Ausnahmen gibt es jedoch für den Diensthundebereich des Bundes und für lizenzierte Hundetrainer:innen, -führer:innen und Hunde. Der verantwortungsvolle Gebrauchshundesport bleibt also erhalten.
  • Für alle bestehenden Hundeausbildner:innen und Hunde im Schutzdienst ist eine Fast Track-Lizensierung vorgesehen. Für angehende Ausbildner:innen ist die Prüfung ab dem 1. Quartal 2025 möglich.
  • Hundehalter:innen müssen einen Strafregisterauszug vorlegen.
  • Eingeführt wird eine zusätzliche Wesensüberprüfung der Hunde vor dem Gebrauchshundesport. Die Prüfung belegt Sozialverträglichkeit, Alltagstauglichkeit, Kontrollierbarkeit, Sicherheit und eine artgerechte Ausbildung im Jagd- und Beuteverhalten.
  • Hunde benötigen ein veterinärmedizinisches Attest und müssen ausgereift sein (12 Monate).
  • Eine Rasseliste ist nicht enthalten – es gibt also kein Verbot für bestimmte Hunderassen.

Die Details und Prüfungsordnungen werden von Dog Audit sowie Expert:innen und Verbänden erarbeitet. Die entstehenden Kosten für die Prüfungen sind von den Hundehalter:innen zu tragen.

Der ÖKV begrüßt die geplante Regelung und bedankt sich bei Bundeskanzler Karl Nehammer, der einen breiten Dialog ermöglicht hat, um den Gebrauchshundesport zu erhalten.

 

TSchG-Novelle: Schritt in die richtige Richtung

Bei der Novelle zum Tierschutzgesetz begrüßt der ÖKV einzelne Punkte wie das Schaffen einer Qualzucht-Kommission unter Einbeziehung von Expertinnen und Experten der Hundezucht- und -halteverbände. Auch die weiterhin bestehende Anerkennung der Hundezucht als Liebhaberei ohne Gewerbeabsicht ist ein wichtiger Schritt. Stärkere Bemühungen wünscht sich der ÖKV bei illegalen Importen und illegalem Handel mit Hunden (Stichwort: Kofferraumhunde) sowie nicht reglementierten Hundevermehrern.

Der ÖKV bedankt sich bei den zuständigen Beamten im Sozialministerium sowie ÖVP-Tierschutzsprecher Josef Hechenberger für den konstruktiven Dialog und die Zusammenarbeit.

Mit freundlichen Grüßen

Mag. Philipp Ita

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